In diesem Bereich erscheinen in regelmäßigen Abständen Ankündigungen, welche für Sie relevant sein können. Klicken Sie sich durch die Beiträge und halten Sie sich selbst am aktuellen Informationsstand.
Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, sollten Sie zu einer Ankündigung nähere Informationen benötigen.
Haben Sie das “digitale Auge” am rechtlich richtigen Fleck?
Oft ist es notwendig, dass Ihr Firmengebäude videoüberwacht wird. Gründe dafür können z.B.: die Beweissicherung bei Diebstählen oder Einbrüchen oder das Festhalten von Vandalismus-Aktivitäten sein.
Damit hierbei keine Verstöße gegen die DSGVO vorliegen, gilt es, sich im Vorfeld Gedanken über z.B.:
❓️ Zeitliche Beschränkung
❓️ Räumliche Abgrenzung
❓️ Transparente und klar ersichtliche Kennzeichnung
❓️ Begrenzung der Speicherdauer
❓️ Datensicherheit (TOMs)
❓️ Ggf. Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
❓️ etc.
zu machen. Somit ist es zielführend, wenn Sie überprüfen, ob Sie Themen wie:
✔️ Technisch- und Organisatorische Maßnahmen
✔️ Notwendigkeit prüfen
✔️ Rechtsgrundlage abklären
✔️ Ggf. den Betriebsrat vorzeitig einbinden
✔️ DSFA erstellen
✔️ Dokumentation erstellen (Zweck, Datenkategorien, etc.)
✔️ etc.
bedacht und umgesetzt haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte immer eine fachkundige Person, welche Ihnen rechtssichere Auskunft dazu geben kann.